Amtlicher Sportseeschifferschein (SSS)
Der Inhaber des
Sportseeschifferschein ist befähigt zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine bzw. unter Segel
auf den Küstengewässern aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der
Festlandküste sowie Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des
Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See sowie des Mittelmeeres und des
Schwarzen Meeres.
Lehrgangstermine