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Sportseeschifferschein

 

 
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Amtlicher Sportseeschifferschein (SSS)

Der Inhaber des Sportseeschifferschein ist befähigt zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine bzw. unter Segel auf den Küstengewässern aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See sowie des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.

 

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