DSV-Anerkannte Segelschulen
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bestehen
bei Ihrer Anerkennung bereits mindestens zwei Jahre und befinden sich auf
einer wirtschaftlich sowie rechtlich gesicherten Grundlage
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verfügen
grundsätzlich über mindestens einen DSV-Anerkannten Segellehrer, der die für
die Ausbildung entsprechenden DSV-Segellehrerlizenzen besitzt und darüber
hinaus ausreichende Segellehrererfahrung sowie eine Lehrtätigkeit
nachgewiesen hat
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bilden
zumindest für einen der amtlichen deutschen Führerscheine (Sportbootführerschein-Binnen,
Sportbootführerschein-See, Sportküstenschifferschein,
Sportseeschifferschein, Sporthochseeschifferschein) aus
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haben
nachgewiesen, dass ihre Segellehrer sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch
der Qualifikation für den angestrebten Schulbetrieb ausreichen
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verfügen
über eine für den Segelschulbetrieb ausreichende Logistik sowie geeignete
Schulungsräume
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halten
ausreichende Lehrmittel und geeignetes Bootsmaterial bereit
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unterliegen
durch die Abnahme der Führerscheinprüfungen durch bestellte Prüfer des DSV
einer steten Kontrolle